Sobald wie möglich werden die Hunde einem Eignungstest unterzogen, um festzustellen, inwieweit der Hund auch wirklich für die Ausbildung zu einem Rettungshund geeignet ist.
Der Eignungstest ist in der Prüfungsordnung festgeschrieben und wird von speziell ausgebildeten Prüfern abgenommen
Folgende Punkte werden dabei überprüft:
Ein sicheres, unbefangenes und unerschrockenes Verhalten muss erkennbar sein. Ein Hund, der ein übersteigertes ängstliches oder aggressives Verhalten zeigt, wird nicht weiter zum Rettungshund ausgebildet. Das heißt aber nicht, dass Hund und Hundeführer jetzt die Staffel verlassen müssen. Der Hundeführer kann in der Staffel andere Funktionen übernehmen, fähige Helfer werden immer benötigt.